Es sei ein ganz toller Tarifabschluß – so die Innenministerin. Ach wirklich – ist er das?
Teil I – das Inflationsausgleichsgeld – beginnend mit einer Sonderzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023. Von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro. Diese sind bis 3.000 € steuer- und abgabenfrei.
Teil II – das Tabellenentgelt – die Tabellenentgelte steigen ab dem 1. März 2024 um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent an. Ergäbe dies eine Erhöhung von weniger als 340 €, wird auf 340 € aufgefüllt.
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